AGB für die Vermietung der Ferienwohnungen in der „FerienHAusZeit Edersee“

Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen („Gast“) und der Rogowski GbR, Schöne Aussicht 4, 34549 Edertal.

 

§1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

 

§2 Vertragsschluss

(1) Mit der Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen ausgewählte Ferienwohnung verbindlich an. Die Buchung kann auf elektronischem Weg (E-Mail, Edersee Marketing oder Premium Portale), schriftlich oder mündlich erfolgen.

(2) Mit der Buchungsbestätigung, durch das vom Gast gewählte Buchungsportal, kommt das Vertragsverhältnis zustande.

 

§3 Bezahlung

(1) Der vereinbarte Preis ist in Höhe von 20 Prozent bei Buchung zu leisten. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Mietbeginn fällig.

 

§4 Leistungen und Preise

(1) Unsere Leistungen ergeben sich aus unseren Leistungsbeschreibungen und Preiskalkulationen. Die vertraglich vereinbarten Leistungen folgen aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer Annahmeerklärung. Die genannten Reisepreise setzen sich zusammen aus den Wochen- und Tagespreisen für das Mietobjekt der entsprechenden Preisperiode (Mietpreis) und den Kosten der Endreinigung.

(2) Soweit in den Leistungsbeschreibungen nicht gesondert ausgewiesen, ist der Tourismusbeitrag nicht enthalten. Der Tourismusbeitrag ist vor Ort in bar zu entrichten.

(3) Durch die Buchung über System Touristic oder andere Premiumportale (bspw. HRS) entstehende Provisionskosten sind nicht im vereinbarten Preis enthalten und sind vom Gast zu zahlen.

 

§5 An- und Abreise, Schlüsselübergabe, Verspätete Räumung

(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag  ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise sollte bis 18:00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 16:00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

(2) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise oder binnen eines angemessenen Zeitraumes während dem Aufenthalt seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

(3) Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 200,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar, leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).

(4) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a) 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 10:00 Uhr aber vor 12:00 Uhr; b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 12:00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

(5) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn die Reinigung der gebuchten Ferienwohnung uneingeschränkt möglich ist und alle Schlüssel an den Anbieter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür bei Abreise zu kontrollieren.

 

§6 Rücktritt und Nichtantritt

(1) Sie sind bis zum Beginn der Mietzeit zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch oder nehmen Sie das Mietobjekt bei Mietbeginn nicht in Anspruch, so tritt an die Stelle des Anspruchs auf den Mietpreis ein Anspruch auf angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt oder den Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Mietpreis. Dies gilt nicht, sofern wir den Rücktrittsgrund zu vertreten haben oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. 

Zu beachten sind dabei die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die für gewöhnlich mögliche anderweitige Vermietung. Die nach diesen Grundsätzen pauschalisierte Entschädigung beträgt vom Mietpreis bei Rücktritt

Stornierung bis spätestens

Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises

ab Buchung

0%

ab 41 Tage vor Anreise

50%

ab 21 Tage vor Anreise

80%

ab 14 Tage vor Anreise

90%

 

Mietpreis meint die Miete für die Ferienwohnung. Das bedeutet, bei der Berechnung der pauschalisierten Entschädigung ist der Gast weder vollständig noch anteilig zur Zahlung der Kosten für die Endreinigung sowie etwaiger Zusatzreinigungen und/oder Wäschewechsel verpflichtet. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

(2) Abweichend davon bleibt es Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein Anspruch in geringerer Höhe entstanden ist.

 

§7 Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast sowie die übrigen Reiseteilnehmer haben das Mietobjekt samt Inventar und die vorhandenen Gemeinschaftseinrichtungen sorgfältig zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet – von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Insbesondere ist Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen.

(2) Für die Dauer der Überlassung des Mietobjektes ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen alle Fenster und Türen ordnungsgemäß zu verschließen sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

(3) Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten Anzahl von Personen belegt werden. Zusätzliche Personen können wir dem Mietobjekt verweisen oder zusätzlich in Rechnung stellen.

(4) Die Wohnung ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen. Die Reinigung der Kücheneinrichtung, des Geschirrs, des Bestecks und der Gläser etc. ist Sache des Gastes. Diese Arbeiten sind nicht Bestandteil der Endreinigung. Erfolgen diese Reinigungsarbeiten bei Abreise nicht oder nicht ordnungsgemäß und entsteht der Reinigungskraft dadurch mehr als für die Endreinigung üblicher Reinigungsaufwand, so trägt der Vertragspartner die dadurch entstehenden Kosten.

(5) Bei Abreise sind Fenster und Türen ordnungsgemäß zu verschließen und sämtliche Schlüssel abzugeben.

(6) Verursacht der Gast oder ein Teilnehmer einen Schaden am Mietobjekt, so ist dieser unverzüglich zu melden. Der Gast haftet für alle von ihm und den übrigen Teilnehmer oder von seinen Gästen während der Mietzeit schuldhaft verursachten Schäden.

 

§8 Haustiere und Rauchen

(1) Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

(2) Rauchen innerhalb des Mietobjektes ist nicht gestattet.

 

§9 Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung der Rogowski GbR ist für andere Schäden als Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen auf den dreifachen Mietpreis beschränkt.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird unbeschadet der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

 

§10 Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

 

§11 Schlussbestimmung

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Edertal – Hemfurth. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Anbieters.

Gültig ab 01.12.2021